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EU-BATTERIEVERORDNUNG.
Abfallvermeidung und Bewirtschaftung alter Batterien.
Artikel 74 der EU-Batterieverordnung verpflichtet Batteriehersteller, bestimmte Informationen zur Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereitzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie unten.
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